Ausführungen
Nicht immer stimmen die Qualitätsansprüche des Auftraggebers mit den gelieferten Leistungen des Auftragnehmers überein. Auch handwerkliche Fehler entstehen unter verschiedenen Bedingungen und können meist wieder behoben werden.
Was aber tun, wenn die geforderte Eigenschaft nicht gegeben ist und daraus evtl. ein Folgeschaden entstehen kann?
Nicht immer handelt es sich dabei um einen Mangel. Dies zu beurteilen ist meist ohne konkretes Fachwissen nicht möglich und führt fast immer zu Unstimmigkeiten und Streit.
In dieser Situation kann ich allen Beteiligten helfen; zum einen Ihnen als Auftraggeber, indem ich Ihnen erkläre und aufzeige welche Leistungen Sie zu Ihrer Beauftragung erwarten können und zum anderen Ihnen als Auftragnehmer, durch fachliche und technische Unterstützung. Sollten Streitigkeiten zu einem Gerichtsprozess führen, können Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen hier unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden, oder werden direkt vom Gericht beauftragt.
Wir beraten Sie gerne über die Vorgehensweise, rechtliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie von einem Rechtsanwalt. Eine Rechtsberatung dürfen Sachverständige nicht vornehmen.
Weitere Leistungen
Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Begutachtungen von Bau- und Immobilienschäden. Angefangen von falschen handwerklich-technischer Ausführungen von Maler- und Lackierarbeiten, Schimmel in den Räumen, Risse im Untergrund, Wasser-, bis hin zu Betonschäden.